2.000,-- und 40.000,-- waren bisher die Wertgrenzen im Strafrecht.
3.000,-- und 60.000,-- sieht der Plan des Justizministeriums vor.
Darüber berichten der
Kurier und die
Salzburger Nachrichten.
Ob damit die "Schere" zwischen Vermögensdelikten und Vergehen gegen Leib und Leben wirklich merkbar geschlossen wird, bezweifle ich.
Auch das Mindestmaß des Tagessatzes soll auf 3 Euro erhöht werden, die Obergrenze auf 500 Euro, (derzeit 2 bzw. 327 Euro; siehe
§ 19 StGB)
Der Einwand, dass diese Maßnahme nur die sozial Schwachen trifft, mutet etwas eigenartig an. Der Effekt ist im unteren Bereich in absoluten Zahlen sehr gering und ob
sozial schwache Straftäter so besonders schützenswert sind, bezweifle ich auch eher.
Wenn die Anwaltschaft (wer konkret, findet sich leider in den Artikeln nicht) meint, die Erhöhung der Wertgrenzen sei ein falsches Zeichen, so wird meines Erachtens die generalpräventive Wirkung unseres StGB ein bissl überschätzt.