Dienstag, August 31, 2004

Formular

Noch was aus einem Strafakt:
Die Polizei begründet den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels mit Suchtmitteln:
"...begründet sich aus dem modus operandi beim Suchtgifthandel, sowie sonstige Umstände wie insbesondere:
  • in der konspirativen Verhaltensweise des Tatverdächtigen in seinem gesamten Verhalten
  • die Art der Kontaktaufnahme und Anbahnung des SG-handels
  • ....
  • die Art des Zusammenziehens der SG-konsumenten
  • der Art der szenetypischen Stückelung des vorgefundenen Bargeldes
  • der Beschäftigungslosigkeit des Festgenommenen - wobei aufgrund der von ihnen getragenen/mitgeführten Kleidung, Schuhe, Handy ua. geschlossen werden kann, dass sie sich durch den rechtswidrigen Verkauf von SG eine fortlaufende Einnahme verschaffen, bzw. schon verschafft haben"
Also ein klarer Fall.
Diese Passage in der Anzeige hat ein anderes Schriftbild und ist ganz offensichtlich Standardbestandteil solcher Anzeigen.
Ob sich über diese Phrasen wohl schon mal wer wirklich den Kopf zerbrochen hat ?

wahn- oder blödsinnig

In einer Beschuldigtenvernehmung lese ich heute einleitend die wunderschöne Belehrung, dass den Anschuldigungen eine zusammenhängende umständliche Erzählung entgegengestellt werden soll. Weiters , dass es den Fortgang des Verfahrens nicht hemmen würde, wenn sich der Beschuldigte taub, stumm, wahnsinnig oder blödsinnig stellen würde.
Umständliche Erzählungen sind ja ohnehin nicht die Ausnahme in Strafsachen, aber, dass die StPO das geradezu verlangt ;-)
Alles nachzulesen in § 199 und § 203 StPO.

Fußballer hätt' ich werden sollen !

Nicht, dass ich dazu das Talent gehabt hätte...
Charles Amoah fordert 720.000 Euro, berichten die Salzburger Nachrichten. Das ist das nicht ausgezahlte Gehalt für 4 1/2 Jahre + Abfertigungsansprüche. Amoah hat nämlich während seiner Anstellung bei Sturm Graz nur € 553.844,-- erhalten.
Jurisitisch vielleicht interessant, ansonsten dreht's mir den Magen um.

Montag, August 30, 2004

OP bei vollem Bewußtsein

Nachtrag zum Beitrag Neue Wege.
Im ORF heute ein aktueller und etwas detaillierterer Bericht.
Auf das Urteil bin ich gespannt.
Erklären läßt sich dieser Betrag (€ 40.000,--) meines Erachtens nur, wenn durch dieses Erlebnis eine massive psychische Beeinträchtigung herbeigeführt wurde.

Asyl wegen Armut?

Der designierte EU-Kommissar für Inneres, Rocco Buttiglione, kann sich wirtschaftliche Motive als Asylgrund vorstellen, berichtet die Presse.
Das wird keine Lobby finden in Europa, da bin ich mir sicher. Und wenn doch, sollte der Verwaltungsgerichtshof (der im wesentlichen für die Asylbeschwerden zuständig ist) gleich 'mal das Personal verdoppeln.

Samstag, August 28, 2004

Bauartgeschwindigkeit

Die Polizei (in Deutschland) bloggt. Lesenswert !
Herzlichen Dank an IG, der im Aktenvermerk darauf hingewiesen hat.
Eines der vielen Highlights : 89-jähriger Rollstuhlfahrer auf der Autobahn A 7 unterwegs.
Für Österreich läßt sich im § 46 StVO nachlesen, wer auf Autobahnen unterwegs sein darf. Rollstühle sind nicht genannt. Deutschland dürfte ähnlich kleinlich sein.

Freitag, August 27, 2004

Käse

Etwas genau an der Schnittfläche zwischen Juristischem und Sonstigem: Die 2. Änderung der Verordnung über die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten.
Ich bin trotz allem immer wieder überrascht, was alles so geregelt ist in A und der EU.

Donnerstag, August 26, 2004

Tierquälerei in Las Vegas

Gegen Siegfried und Roy wird laut Meldung des ORF vom US-Landwirtschaftsministerium ermittelt - wegen Tierquälerei. Dabei geht es anscheinend um den Auftritt, bei dem einer der Tiger Roy schwer verletzt hat.
Liest man den Bericht ganz unbefangen, so scheint sich der Vorwurf auf eben jenen Auftritt zu beziehen: Hatte Roy zu viel Haarspray aufgelegt und ist es zu einer allergischen Reaktion des armen Tieres gekommen...?

Neue Wege

39.000,-- € verlangt eine Frau, die eine Operation bei vollem Bewußtsein miterleben musste. (Salzburger Nachrichten)
Wenn man davon ausgeht, dass die Schmerzen nach der OP auch dann aufgetreten wären, wenn die Narkose geklappt hätte, werden also 39.000,-- für ein paar Stunden Schmerzen verlangt. Das soll nicht abschätzig klingen, aber mir ist ein Unterschied zu einer schweren Verletzung bei zB. einem Verkehrsunfall nicht ganz verständlich. Hier werden selbst für die schlimmsten Fälle um die € 300,-- für einen Tag schwere Schmerzen zugesprochen.
Was läßt diesen Fall so besonders sein ?

Im Fall Omofuma, über den ich hier schon geschrieben habe, wurde für den Todeskampf ein Schmerzengeld von € 10.000,-- zugesprochen. Das verstehe ich angesichts der sonst herrschenden Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung zwar auch nicht, aber kann dahinter zumindest noch eine gewisse politische Motivation vermuten (Der Aufschrei über ein wesentlich geringeres Schmerzengeld wäre wohl weit über unsere Grenzen hinaus hörbar gewesen).

Aber es kann durchaus sein, dass die Rechtssprechung einfach neue Wege einschlägt; Wir werden sehen...

Dienstag, August 24, 2004

Wie war ihre Laune zum Unfallszeitpunkt

Neue Standardfrage an alle Zeugen bei Verkehrsunfällen. Denn schlechte Laune ist gut für die Erinnerung berichtet die Presse. Man will dem Gericht ja bei der Beweiswürdigung helfen.

Außerdem werde ich in Zukunft möglichst grantig in Verhandlungen gehen, denn "Schlechte Laune verbessert nicht nur die Gedächtnisleistung, auch das Argumentationsvermögen wird gesteigert".
Bei manchen Verhandlungen muss ich mich wahrscheinlich nicht mal besonders anstrengen.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Aus dem Sommerloch heraus hat sich eine Diskussion entwickelt, die möglicherweise wirklich zu Änderungen - Verbesserungen- der Rechtslage für gleichgeschlechtliche Partnerschaften führen könnte. Manchmal hat das Sommerloch doch Sinn.
Der letzte Stand der Diskussion zB. im Kurier.
Etwas weiter sind die Kollegen in den USA. Die können ein Buch mit folgendem Titel erwerben: "Estate Planning for Same-Sex Couples".

Ich bin gespannt, ob aus der Diskussion genug Substanz für einen Gesetzesentwurf übrig bleibt.

Arbeitstiere

Wer hätte das gedacht. Österreich arbeitet überdurchschnittlich viel.
Noch viel deutlicher wäre das allerdings, wenn man auch Selbstständige einbezogen hätte.

Montag, August 23, 2004

Sprachperle

In einem Konkurs bekomme ich das Schreiben eines Unternehmens, das sich für diverse Maschinen interessiert, die sich in der Masse befinden. Ich soll eine Liste schicken und über die weiteren Verkaufsschritte informieren.
Zum Abschluss des Briefes folgendes Meisterwerk:

"Wir sehen dem Erhalt des Bescheides mit Zuversicht entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen:"

Der Spruch des Bescheides lautet: Das wär' auch einfacher gegangen.

...unverbindlich

"Telefonische Erklärungen und Mitteilungen sind ausdrücklich unverbindlich", lese ich auf dem Schriftsatz eines Kollegen.
Ich nehme an, dass diese Erklärungen und Mitteilungen dann auch unentgeltlich sind, sonst lässt sich dieser Haftungsausschluss (?) ja überhaupt nicht argumentieren. Unabhängig davon, glaube ich sowieso nicht, dass dieser Satz die Haftung für eine Falschberatung im Ernstfall ausschließen könnte.

Hofrat hilft

Es herrscht Verwirrung um die Titel, wie die Presse berichtet.
Auch mein Titel war schon 'mal Thema : hier.
Viel einfacher wäre es zu der geliebten Sitte mancher Wiener Oberkellner zurückzukehren und überhaupt jeden mit "Herr Hofrat" anzusprechen.
Was wir uns da alles ersparen könnten.

Schöffensenat

In der Presse wird über den Entwurf zur Strafprozeßnovelle berichtet. Der beisitzende Berufsrichter soll abgeschafft werden, um nicht "ünnötig richterliche Arbeitskraft zu binden".
Nach meiner Erfahrung sind Beisitzer in der Regel gar nicht so passiv, wie der Entwurf scheinbar vermeint.
Auch wenn die Laienbeteiligung in der Verfassung vorgesehen ist, meine ich, dass man viel eher über die Stellung der Schöffen diskutieren sollte. Die sind nämlich in der Regel überfordert. Durch die Materie selbst, aber auch durch die Verantwortung, die ihnen plötzlich in die Hände gelegt wird. Es ist dann nur allzu menschlich "sicherheitshalber" der Meinung der Richter einfach zu folgen ("...die werden schon wissen was sie tun...")

14 Tage

Vergehen schneller, als einem lieb ist.
Hier bin ich also wieder.
Der Schreibtisch ist voll und die hart erkämpfte Erholung wird die nächsten Tage ein erbittertes Rückzugsgefecht führen. Mal sehen, wie lange sie die Stellung halten kann.

Donnerstag, August 12, 2004

Seitenabstand

In § 15 StVO lesen wir (Radfahrer) mit großer Freude, dass beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten ist.
Soweit die Theorie.
Die Praxis habe ich heute wieder einmal zur Genüge auf dem Rennrad genossen. Highlight war ein weißer Audi, der seine Fahrlinie überhaupt nicht verändert hat, als er mich überholt hat. Geschätzter Abstand 20cm. Mehr wäre auch nicht gegangen, weil jede Menge Gegenverkehr war (dazu empfiehlt sich die Lektüre des § 16 StVO).
Ein sehr guter Freund, der sich jährlich diesen Spaß (?) gönnt, wurde gestern überhaupt zum Ziel eines Idioten, der nach dem Überhohlmanöver abrupt gebremst und nach rechts gezogen hat. Ergebnis: Sturz - Eine gebrochene Rippe und Abschürfungen flächendeckend. Er hat sich halt behindert gefühlt, der (noch dazu betrunkene) PKW-Lenker.

Dienstag, August 10, 2004

Jede Minute ein Freizeitunfall im August

Wenn ich so den Artikel in der Presse lese, überlege ich mir meinen Urlaub im Bett zu verbringen ;-)

Mongolei

Für alle, die mehr oder minder enge Bande zur Mongolei haben, empfehle ich folgende Lektüre: "Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll".

Warnwesten

Auf dem Weg zum gestrigen Familienausflug in den Zoo, hab' ich auf der Autobahn schon jemanden gesehen, der eine Warnweste getragen hat.
Sehr brav.
Verpflichtend ist das erst ab 1.5.2005 (so gelesen im BGBl 107/2004).

Montag, August 09, 2004

Urlaub

Sollte ich es zuletzt nicht erwähnt haben: URLAUB !!
Nicht in der großen weiten Welt, sondern im neuen Heim (mit Garten).
Ein paar Kleinigkeiten, die noch auf der (Ex)Baustelle zu erledigen sind, aber heute bin ich hier.

Sonntag, August 08, 2004

Nicht nachvollziehbar...

...ist für mich die Berichterstattung über das (Zivil)Urteil im Fall Omofuma.
Im Kurier, der auch in anderen Medien jeweils als Quelle genannt wird, steht folgendes widersprüchliches:"Die Angehörigen von Marcus Omofuma bekamen 10.000 Euro zugesprochen." und gleich danach:"Es handelt sich um Schmerzensgeld. Um Schadenersatz, der in die Verlassenschaft wanderte."
Also was jetzt ?
Wurde Schmerzengeld für Omofuma (dessen Verlassenschaft) eingeklagt, dann ist für mich der Zuspruch völlig unnachvollziehbar hoch. Die ,wenngleich nur eine Faustregel darstellenden Schmerzengeldätze, sehen für einen Tag schwere Schmerzen üblicherweise ca € 300,-- vor. Näheres auf Seite 5 des Anwaltsblattes 2004. 300.-- zu 10.000,-- ??
Wenn der Schockschaden der Angehörigen geltend gemacht wurde, dann sind die € 10.000,-- durchaus im Rahmen. Dass es nicht €100.000,-- sein würden, hätte man bei Studium der letzten Entscheidungen (zB.:2Ob141/04f) zu diesem Thema absehen können.
UND:Der überwiegende Teil, wenn nicht alles, wird sowieso für die Kosten d'raufgehen.
Sobald ich die Entscheidung im Volltext finde, folgt ein Kommentar.

Freitag, August 06, 2004

Section Control

Über den Horror aller "Dringend-zu-einem-Termin-und-daher-etwas-schneller-Österreicher" berichtet IG unter dem Titel Abschnittsweise Überwachung; Selbstverständlich unter Nennung der entsprechenden StVO-Novelle.

Flexibel arbeiten

Die Vorschläge von Herrn Marin sind ziemlich radikal. Wenn ich sie auch nicht wirklich für umsetzbar halte (zumindest nicht in absehbarer Zeit), sind sie doch ein interessanter neuer Ansatz.
Der Aufschrei der Gewerkschaften kommt bestimmt.

Donnerstag, August 05, 2004

Noch was sonstiges

aber viel ernster.
Seit Tagen gibt es ja heftigen Streit über den Wunsch der Salzburger Landeshauptfrau (SPÖ), Abtreibungen auch in Landesspitälern zuzulassen. Die ÖVP wehrt sich mit Händen und Füßen.
Ein Thema das emotionalisiert, wie man auch in der extremen Anzahl der Kommentare zB. im Standard ablesen kann.

Ich beschränke mich auf die Wiedergabe der entsprechenden Gesetzesstellen im StGB.
§ 96 StGB
§ 97 StGB
§ 98 StGB

Athen...

...und was Dopingjäger dort planen gibt's im ORF.

Normalerweise nur im Frühling

Zwei lesenswerte Beiträge bei Udo über den Hormonspiegel mancher Menschen :-)
Nämlich hier und hier.

diconnected

Mein PC hat mir bis jetzt konsequent den Zugang zu meinem Blog verweigert. Nachdem ich zum 7. mal das Passwort eingeben musste, habe ich jeweils aufgegeben. Jetzt hat' s schon nach dem 3. mal funktioniert.
Dabei weiß ich nicht, ob das nicht an meiner inzwischen massiv vervirten Festplatte liegt. Nächste Woche gibt's die Radikalkur; Alles neu macht der August.

Mittwoch, August 04, 2004

erhebliche gesellschaftliche Bedeutung

Fußball interessiert mich an sich nicht sehr (obwohl: die EM habe ich verfolgt). In Österreich herrscht Streit darüber wer, wann, wie lange die Bundesliga zeigen darf, nachdem ja Premiere die Exklusivrechte erworben hat.
Und auch wenn man's nicht glauben mag, dazu gibt es ein Gesetz: Das Fernseh Exklusivrechtegesetz aus 2001 (BGBl I Nr. 85/2001) Geregelt wird was andere Fernsehanstalten trotz Exklusivrecht zeigen dürfen. Zu diesem Gesetz gibt es eine Verordnung (BGBl II Nr.305/2001) in der Ereignisse aufgeführt sind, die von solch erheblicher gesellschaftliche Bedeutung sind, dass sie andere Sender jedenfalls auch zeitgleich und in voller Länge zeigen dürfen, nämlich:

1. Olympische Sommer- oder Winterspiele;
2. Fußballspiele der FIFA-Weltmeisterschaft (Herren), sofern an diesen Spielen die österreichische
Nationalmannschaft teilnimmt, sowie das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel;
3. Fußballspiele der Europameisterschaft (Herren), sofern an diesen Spielen die österreichische
Nationalmannschaft teilnimmt, sowie das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel;
4. Finalspiel des österreichischen Fußballpokals (Fußballcups);
5. Alpine FIS Skiweltmeisterschaften;
6. Nordische FIS Skiweltmeisterschaften;
7. Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker;
8. Wiener Opernball.


Damit wir wissen, was uns wichtig ist

Herzlichen Dank an IG, der die BGBl in klickbarer Form gefunden und im Kommentar gepostet hat.

Die Wahrheit oder so ähnlich...

Dass die deutsche Bild-Zeitung nicht gerade die erste Adresse für seriöse Berichterstattung ist, habe ich ja schon immer geahnt. Die Presse verweist auf einen Blog, der ein wenig genauer hinter die dicken Schlagzeilen blickt und interessantes entdeckt.

Dienstag, August 03, 2004

von ethischer Ähnlichkeit

Ich berichte einem Mandanten über die Entscheidung der Beschwerdekammer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Es wurde festgestellt, dass sich 2 Marken verwechslungsfähig ähnlich sind (der Meinung bin ich übrigens nicht - das aber nur nebenbei).
Diktiert habe ich :"...stützt sich auf schriftbildliche und phonetische Ähnlichkeit.".
Nach Abnahme des Diktats stand im Brief: " ...von ethischer Ähnlichkeit."
Über solche Verschreiber lässt sich wenigstens schmunzeln.

Urlaubsfreuden

Die SN berichten über eine Entscheidung des LG Salzburg in der der Ersatz sog. "frustrierter Aufwendungen" bei einer Urlaubsreise abgelehnt wird. Dass man etwas das man angemietet hat unter Umständen nicht die ganze Zeit nützen kann, sei allgemeines Lebensrisiko und jedenfalls im deliktischen Bereich nicht ersatzfähig.
Es sei entgangene Urlaubsfreude nur im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zu einem Reiseveranstalter schadenersatzrechtlich bedeutsam.

Seit 1.1.2004 regelt dieses Problem der § 31e KSchG. Dieser ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 1.1.2004 ereignet haben, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Vertrag nach dem 1.1.2004 abgeschlossen worden ist, sondern wann die Reisemängel aufgetreten sind.
In einer wirklich lesenwerten Entscheidung hat das LG Feldkirch im Anschluß an das LG Linz (nach einem Vorabentscheidungsverfahren C-168/00) gezeigt, dass entgangene Urlaubsfreude auch schon vor dem 1.1.2004 ersatzfähig war (wobei diese Ansicht nicht unumstritten ist - siehe die Verweise auf abweichende Meinungen in der E selbst).

Neben steigenden Kerosinpreisen, hat die Reisebranche auch mit steigender Bereitschaft der Pauschalreisenden zu kämpfen (nunmehr auf ausreichender gesetzlicher Grundlage) ihren Unmut in Schadenersatzansprüche umzumünzen.

Montag, August 02, 2004

Big Brother

Die Werbung, die prompt unter dem Bericht im Standard verschwunden ist, ist soeben wieder aufgetaucht. Über meinem Blog. Ich neige ja an sich nicht zur Paranoia, aber schon verblüffend, wie Informationen im Internet kursieren.

(Rosa)Rote Brille

Um mich nicht auch mit irgendwelchen Klagen konfrontiert zu sehen, werde ich ganz einfach sachlich darauf hinweisen, dass die Presse über ein Verfahren mit einem Kollegen berichtet, in dem dieser den kürzeren gezogen hat.
Möglichen Klienten einen sicheren Erfolg trotz unsicherem Rechtsstandpunkt zu versprechen, noch dazu in einem bekannten Kleinformat, finde ich übrigens auch nicht so besonders "Ehre und Ansehen des Standes" dienlich.

Warum ich aber gerade und erst heute auf diese Geschichte stoße, ist mir auch nicht klar; also: nicht wundern...

Fast ganz unjuristisch

Geneigte Leser werden es schon bemerkt haben: Ich interssiere mich für Sport. Daher ist mir dieser Artikel in der Presse aufgefallen. Allerdings - es gibt ja auch rechtliche Konsequenzen bei - aufgedecktem - Doping. Bei Gelegenheit (Olympia kommt) mehr darüber.

Kleine Korrektur

Im Konkurs eines Handwerkers wird eine Rechnung gelegt. Ca. € 11.000,--, wobei ein aconto von € 2.500,-- schon abgezogen ist. Zuerst wird gar nicht gezahlt. Ich mahne und darauf kommt die Summe von ca. € 700,--. Interessant, denk' ich mir und schreibe dem Auftraggeber, er möge den Rest überweisen, ich würde seine bisherige Zahlung als Scherz, bestenfalls als Irrtum auffassen.
Darauf schreibt mir dieser freundlich, aber bestimmt, dass die Rechnung schlicht und einfach überhöht sei. Die verzeichnete Arbeitszeit wurde nur zu einem Bruchteil geleistet und außerdem lagen erhebliche Mängel vor.
Der Gemeinschuldner meidet seit Monaten jeden Kontakt mit mir, wie der Teufel das Weihwasser, daher werde ich von ihm kaum eine vernünftige Stellungnahme bekommen, und die Fordeung wohl ausbuchen müssen. Hauptsache ich habe die Ust in voller Höhe bezahlt. Aber es ist inzwischen schon die 4. Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung in diesem Konkurs.
Man gewöhnt sich an alles.