Formular
Noch was aus einem Strafakt:
Die Polizei begründet den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels mit Suchtmitteln:
"...begründet sich aus dem modus operandi beim Suchtgifthandel, sowie sonstige Umstände wie insbesondere:
- in der konspirativen Verhaltensweise des Tatverdächtigen in seinem gesamten Verhalten
- die Art der Kontaktaufnahme und Anbahnung des SG-handels
- ....
- die Art des Zusammenziehens der SG-konsumenten
- der Art der szenetypischen Stückelung des vorgefundenen Bargeldes
- der Beschäftigungslosigkeit des Festgenommenen - wobei aufgrund der von ihnen getragenen/mitgeführten Kleidung, Schuhe, Handy ua. geschlossen werden kann, dass sie sich durch den rechtswidrigen Verkauf von SG eine fortlaufende Einnahme verschaffen, bzw. schon verschafft haben"
Diese Passage in der Anzeige hat ein anderes Schriftbild und ist ganz offensichtlich Standardbestandteil solcher Anzeigen.
Ob sich über diese Phrasen wohl schon mal wer wirklich den Kopf zerbrochen hat ?