Mittwoch, Juni 30, 2004

Telekom

Wie versprochen ist gestern der Mann von der Telekom bei uns auf der Matte gestanden, hat uns die weite Welt des www wiedereröffnet und ist verrichteter Dinge wieder verschwunden. Vorher hat er mich noch unterschreiben lassen, dass er auch wirklich alles brav gemacht hat. Auf dem Formular findet sich im Kleingedruckten (und selten war diese Bezeichnung treffender) eine Einverständniserklärung zu einer "Betreunung" zu Marketingzwecken (telefonisch per sms, Fax, e-mail...).
Ich hab die Passage gestrichen. Mister Telekom war verblüfft, es dürften die wenigsten so gute Augen haben, diese Kleinigkeit zu entziffern.
Nachzulesen -hier - wenn man genug Geduld hat, weil selbst mit ADSL dauert das ewig (zumindest jetzt).

BGBl aktuell

Anti-Doping-Konvention; Neue Referenzliste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotenen Methoden
In der Rubrik BGBl-aktuell.
Fällt mir nur gerade so auf, weil ich im Abendssport einen Bericht über die bevorstehende Tour de France gesehen hab'.

Pooh-Bags

Das sucht man lange in einem Wörterbuch...
Weniger lange in einem Wiener Landesgesetz, wie der ORF Wien berichtet.
"Exkrementtaschen" hat übrigens auch 'was !

Montag, Juni 28, 2004

Nebenbei

Keinerlei juristischer Inhalt ! Endlich 'mal :-)

Ich oute mich als Kulturbanause und gebe zu, dass ich den Text von Lyssa einfach zum Schreien finde. Nicht verpassen !

Nachbarschaftsrecht

Wie ich hier schon angekündigt habe, tritt am 1.7. das neue Nachbarschaftsrecht in Kraft. Der Artikel in der Presse ist ähnlich optimistisch, was die "Rücksicht" der Nachbarn anbelangt.
Übrigens: Den Trick mit den Kupfernägeln habe ich noch gar nicht gekannt.

Ein Kurzbesuch

in aller Frühe. Ein Bericht will diktiert werden. Also tu' ich ihm den Gefallen...

Freitag, Juni 25, 2004

Kleine Pause

Wie ich hier bereits berichtet habe, bin ich beim Siedeln.
Da der 30.6. (Übergabetermin) näher rückt, muss ich meine Arbeitskraft Anfang nächster Woche meiner alten Wohnung widmen. Ich werde daher nicht in der Kanzlei sein. Leider wird der Internet-Zugang in meinem neuen Heim erst am 29.6. hergestellt (wenn sich die telekom an ihr Versprechen hält).
Die Stille ist also maximal vorübergehend.
Schönes Wochenende an alle, die noch über diesen Eintrag stolpern.

Frau Miklautsch

ist neue Justizministerin, wie die Presse berichtet.
Ich muss gestehen, dass ich den Namen heute zum ersten mal höre.
Mal sehen...

Strafrecht für Anfänger

Kollege Vetter aus D schildert sehr amüsant das Plädoyer einer Kollegin.
Bei der Gelegenheit ist mir ein Beweisantrag (??) einer österreichschen Kollegin eingefallen: "Ich beantrage die Einvernahme von Herrn xy zum Beweis dafür, dass mein Mandant unschuldig ist".
Der Schöffensenat war zwischen Schmunzeln und Erschütterung hin und her gerissen. Natürlich muss ein Beweisantrag zu einem ganz bestimmten Beweisthema (einer Tatsache !) gestellt werden (§ 222 StPO).
Der Vorsitzende hat ihr aber aus der Patsche gehofen und hat den Antrag umformuliert; "Sie meinten wohl..."

Hoffen auf eine hohe Strafe

Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gibt es keinen Kostenersatz. Dh.: auch wenn ein Strafbescheid zu Unrecht erlassen wird und eine höhere Instanz das auch so sieht, muss der Beschuldigte seine Vertretungskosten selbst zahlen.
Rechtsschutzversicherungen bieten grundsätzlich Abhilfe, aber ! Es besteht fast immer eine "Bagatellgrenze". Im konkreten Fall eines angeblichen Autobahndränglers liegt diese bei € 150,--. Sollte die verhängte Strafe unter diesem Betrag liegen, zahlt die RS-Versicherung nicht. Derzeit werden nur Erhebungen geführt. Ich soll eine Rechtfertigung verfassen; Ob diese, selbst für den Fall, dass die Anschuldigungen unberechtigt sind, von meinem Mandanten zu zahlen ist, werden wir erst mit dem Strafbescheid erfahren.

Donnerstag, Juni 24, 2004

USA

Die Süddeutsche berichtet über eine Sammelklage gegen Wal-Mart.
Wenn ich den Artikel lese, vorallem auch das ohnehin bekannte, aber wirklich skurrile Beispiel des Mannes der $ 668,000,- für Verbrennungen erhalten hat, nachdem ihm die Kellnerin einen Becher Kaffee (!) über die Hose geschüttet hat, kommt mir unweigerlich das Kopfschütteln.
Vorallem wenn ich sie zB. mit der Entscheidung 2 Ob 221/02 des OGH vergleiche.
Hier hat ein Kleinkind so schwere Verletzungen erlitten, dass es niemals nur annähernd ein normales Leben führen wird. Der Zuspruch lautete letztlich auf € 181.682,--

Download

Die Presse berichtet, dass nunmehr auch in Österreich gegen illegalen Musikdownload zu Felde (zu Gericht) gezogen wird.
Dass die Musikindustrie massive Einbußen erlitten hat und weiter erleidet, ist nach meinem Gefühl teilweise auch hausgemacht. Ich habe eine recht ansehnliche CD-Sammlung, bin aber auch immer weniger bereit für 40 - 50 min Musik 17.99€ zu bezahlen (natürlich gibt es auch billiere Angebote). Vielleicht wäre ein anderer Ansatz für das Problem erforderlich.
PS.: Ich downloade nicht, weil mp3 ist eben doch nicht CD-Qualität

carpe diem

Am Weg in die Kanzlei habe ich Nachrichten gehört. Der Sprecher hat sich ungewohnt verabschiedet:"Ich wünsche ihnen:carpe diem." Der Sender wirbt zurecht mit "Ö1 gehört gehört"

Mittwoch, Juni 23, 2004

Familien- und Erbrecht

Am 1.7.2004 tritt das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 in Kraft.
Ich gestern noch "Pläne" geschrieben, obwohl das Gesetz bereits einen Tag davor kundgemacht war. *Teuflisch schneller Gesetzgeber*

Wie angekündigt ist das "normale" mündliche Testament verstorben. Das Nottestament § 597 ABGB (neu) regelt damit die Ausnahme, wann ein mündliches Testament doch zulässig ist.

Berufung

In einem Konkursverfahren habe ich den Antrag gestellt, dass mir ein Vorsteuerguthaben auf das Massekonto überwiesen wird. Darauf erhalte ich einen sehr schlanken Bescheid: "Ihr Antrag vom ... wird abgewiesen. Das Guthaben wurde mit offenen Masseforderungen gegenverrechnet."
Aha...
Ich habe heute 4 Finanzbeamten verbraucht, bis mir einer sagen konnte, welche Masseforderungen denn noch offen wären. Die Einkommenssteuer soll es sein für 2003.
Interessant ! Vor wenigen Tagen habe ich einen Bescheid zur Einkommenssteuer 2003 erhalten mit folgendem Ergebnis: ESt 2003: - (in Worten: minus) 773,--
Ich werd' wohl doch eine Berufung machen müssen.

Vorbestraft

Laut Presse unter Verweis auf das Innenministerium ist in Österreich jeder 45. vorbestraft. Insgesamt 221.000 Vorstrafen davon 161.000 österreichische Staatsbürger. Wenn man so manche Tageszeitung liest, glaubt man ja immer das Verhältnis sei umgekehrt. Auch ein interessanter Aspekt dieser Statistik.

Dienstag, Juni 22, 2004

Amtskleid

Es gibt sie, die Amtskleidverordnung für Richter.
Ich kann das nicht weiter kommentieren - einen perfekten Text muss man einfach so stehen lassen (..."faltenreiches, vorne schließbares Gewand...")
Herzlichen Dank an den Richter, der mich beim Mittagessen auf dieses Kleinod der österreichischen Verordnungen hingewiesen hat !

Amtsdeutsch III

Was es nicht alles gibt: Einen Wegweiser durch das Amtsdeutsch.
Zwischen Information und Unterhaltung ist die Grenze ja oft verschwommen...

Trainingsfahrten

Inspiriert von Kollegen Udo Vetter der über eine Neuerung in der deutschen StVO schreibt, eine Kleinigkeit zu der in Österreich:
Immerhin schon seit 22.7.1998 darf man in Österreich bei Trainingsfahrten mit dem Rennrad in einer Gruppe nebeneinander fahren. Außerdem muß der allenfalls vorhandene Radweg nicht (!) benutzt werden. So steht's in § 68 StVO.
Diese Novelle ist offenbar an den meisten Verkehrsteilnehmern völlig spurlos vorbeigegangen. Ich werde jedenfalls regelmäßig angehupt, wenn ich mich §68-StVO-mäßig verhalte. Auch ein freundlicher Gendarmeriebeamte hat mir schon einmal deutliche Handzeichen gegeben die Fahrbahn Richtung Radweg zu verlassen. Sein Auto anzuhalten und mich zu belehren war ihm dann aber doch zu mühsam. Schade eigentlich.

Passwörter

Der Kurier gibt Tipps, wie man seine Passwörter sicher gestaltet. Recht hat er, aber wenn ich mir so meine Passwörter still vorsage, ertappe ich mich bei all den Fehlern, die in dem Artikel geschildert werden.
Ich bin aber nicht alleine, oder ??

Mündliches Testament

Hie und da ergibt sich in einem Verlassenschaftsverfahren die Frage, ob der Verstorbene nicht ein mündliches Testament errichtet hat. Gestern war es 'mal wieder so weit. Die angebliche Erbin war allerdings nicht besonders gut vorbereitet und hat ausgeführt, dass ihr Vater - vor 3 Zeugen, wie es das ABGB in § 585 vorsieht, erklärt hat, dass sie Universalerbin sein soll. So weit so gut, allerdings hat er ihr aufgetragen, sie solle zu einem Notar gehen und ein Testament vorbereiten lassen, er werde es dann unterzeichnen (wozu es aber nicht mehr gekommen ist).
Für ein gültiges mündliches Testament ist aber vorallem auch notwendig, das der Erblasser in diesem Moment auch wirklich ein Testament errichten will. Wenn er bloß den Inhalt mitteilt fehlt ihm in diesem Zeitpunkt der so genannte "Testierwille".
Im konkreten Fall ist das aber ohnehin alles Theorie, weil die Verlassenschaft wahrscheinlich sowieso überschuldet sein dürfte.
Ansonsten ließe sich darüber wohl ein jahrelanger Prozeß führen. Nicht umsonst hat der (inzwischen Ex-)Justizminister Pläne zur Abschaffung des mündlichen Testaments veröffentlicht

Montag, Juni 21, 2004

Heute

Mein Programm heute ist eher dicht. Zuerst eine Verhandlung an Ort und Stelle nach einem Verkehrsunfall. Danach erste Besprechung in einem neuen Konkurs. Am frühen Nachmittag eine Verhandlung in einer Verlassenschaftssache und danach (ab 16:00) ein Betriebsberater bei uns im Haus - mit open End. Dazwischen zwei Schriftsätze, die unbedingt heute erledigt werden müssen. Sollte ich nicht auf halben Weg einschlafen (nachdem ich erst gegen 23:00 gestern das Bett wieder zusammengebaut hatte - siehe voriger Eintrag), könnte das alles ja ganz interessant werden.

Baustelle

Wie schon vorige Woche angedroht ein Kurzbericht von der Baustelle: Wir sind gestern unter heftiger Mithilfe einiger Freunde übersiedelt. Im neuen Heim liegt das Inventar aus unserer alten Wohnung etwa kniehoch über sämtliche Räume verteilt - aber ich habe heute Morgen immerhin einen Anzug gefunden, der den gestrigen Tag weniger zerknittert überstanden hat, als ich selbst.

Freitag, Juni 18, 2004

Fliegen

Die Presse berichtet, dass die AUA (in erster Instanz) ein Verfahren verloren hat, in dem es um die Zulässigkeit diverser Beförderungsbestimmungen ging.
Besonders schön finde ich, dass eine gesonderte Vereinbarung nötig sein soll um sicherzustellen, das der Passagier gleichzeitig mit seinem Gepäck am Zielort ankommt.
Der Einwand der AUA (das ist international üblich), spielt in einer Liga mit: " Des homma scho imma so gmacht..."

Nicht verfassungswidrig

ist der § 84 Abs. 2 StVO. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. § 84 Abs. 2 ist ja nicht gerade eine weithin bekannte Bestimmung der StVO. Interessant ist die Entscheidung auch eher deshalb, weil der VfGH etwas - zwar grundsätzlich naheligendes - aber offenbar auch für den UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat), der die Prüfung angeregt hat, nicht klares ausspricht: Ein Gesetzesprüfungsverfahren hat nur die Norm an sich zm Gegenstand und nicht die Rechtssprechung dazu, möge sie auch noch so "falsch" und gefestigt sein. Auch eine analoge und überschießende Anwendung ist der Vollziehung zuzurechnen.

Magister

Es ist ja ein weit verbreitetes Klischee, dass der Österreicher an sich etwas titelverliebt ist. Kurz gesagt: Es stimmt noch immer.
Gestern habe ich einen mir schon seit Jahren bekannten Gerichtsbeamten gebeten mir ein Dokument zu mailen. Das hat er auch umgehend gemacht und mich höflich mit "Sehr geehrter Herr Doktor !" angesprochen. (Ein Wiederholungstäter - am Telefon korrigiert er sich hie und da auf "Magister")
Ich oute mich: Ich bin nur Magister.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist es seit vielen Jahren nicht mehr erforderich das Doktorat zu machen um Rechtsanwalt zu werden. Wir lassen den Titel bei unserer Korrespondenz inzwischen weg. Ich glaube nicht, dass er schon jemandem abgegangen ist. Mir jedenfalls nicht.

Donnerstag, Juni 17, 2004

2,55 pro Tag

Soviele Verkehrstote gibt es in Österreich laut Statistik Austria.
Autofahren ist gefährlich, auch wenn man sich das - umgeben von mehr oder weniger Blech/Alu etc. - nicht so recht eingesteht.

Kanzleiprogramm

Hurra ! Wir bekommen ein Kanzleiprogramm (dh. viele Abläufe werden automatisiert, vereinfacht, beschleunigt...)
Die Zeiten in denen ich für das Tippen eines kurzen Schriftsatzes 20 min. und für das Formatieren 40 min. gebraucht habe sind vorbei ;-)

Mittwoch, Juni 16, 2004

Genauer Lesen...

...sollten vielleicht die Nutzer von ebay manches Angebot. Ein A-4 Foto (!!) eines Mercedes SLK ist mir jedenfalls keine 7.600 € wert - aber Geschmäcker sind verschieden.
Ein Danke für den Link an Udo.

Pflegekosten

Wenn jemand nach einer Verletzung (für die ein Dritter, zB. eine Haftpflichtversicherung, haftet) zuhause gepflegt wird und diese Aufgabe von Angehörigen erfüllt wird, steht jener Betrag zu, der aufgewendet werden müsste, wenn die Pflegeleistung von Dritten "zugekauft" würde.
Das ist herrschende Rechtssprechung.
Versicherungen sind davon nicht so begeistert und bieten meist so zwischen €7 und €9 pro Stunde an. Über meine Forderung von €25 wird zuerst geschmunzelt. Nachdem ich die obige Entscheidung durchgefaxt habe, werden die Haare gerauft und in einem Telefonat ein großzügiges Vergleichsangebot gemacht.
Das Spiel ist immer das gleiche - schön wenn man den Ausgang vorhersagen kann.

Verkehrsopfer

Was tut der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall, wenn der Lenker des gegnerischen Fahrzeugs auf Nimmerwiedersehen verschwindet und auch nicht erhoben werden kann, wer dieser unangenehme Zeitgenosse war, oder bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert war, weil er das Kennzeichen nicht erkennen konnte ?
Er kommt zu mir und wir machen seine Ansprüche nach den Regeln des "Verkehrsopfergesetzes" geltend. Gegner ist in diesem Fall der "Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs" - das ist im § 1 geregelt.
Wann der Fachverband zum Handkuss kommt, steht im § 2.
Konkret hat ein Lenker solange gehupt, bis das Pferd meines Mandanten gescheut hat, obwohl genug Platz zum Vorbeifahren gewesen wäre (das ist verboten, nämlich durch § 22 StVO). Bei dem Abwurf hat er sich schwer verletzt. Heute ist Verhandlung an Ort und Stelle. Das Pferd ist seit dem Vorfall nicht mehr dazu zu bewegen dort hinzugehen, was eher nicht für die Behauptung der Gegenseite spricht, dass mein Mandant einfach ohne äußeren Anlass vom Pferd getürzt ist.

Dienstag, Juni 15, 2004

NÖGKK

Ich habe gerade mit der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse telefoniert und wollte nur festhalten, wie überaus freundlich und zuvorkommend der Sachbearbeiter war.
Lob wem Lob gebührt !
Überhaupt ist der Umgangston bei Behörden und Ämtern wesentlich freundlicher als es das weit verbreitete Klischee warhaben will. Möglicherweise gilt aber auch hier das alte Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft...

Verlorene Liebe

Die Auflösung einer Partnerschaft/Ehe ist eine schmerzliche Erfahrung; Daran besteht kein Zweifel.
Mein Mandant, dessen Lebensgefährtin die Lebensgemeinschaft recht rüde beendet hat und nur mehr per Anwalt mit ihm verkehrt, sieht das ebenso, woraus sich die Frage ergibt, ob nicht der Trennungsschmerz abgeltbar ist.
Dass psychische im Grunde genauso behandelt werden, wie körperliche Schmerzen, ist inzwischen herrschende Rechtssprechung des OGH. Auch zum konkreten Problem gibt es eine klare Entscheidung: (6 Ob 124/02) "Bei bloßen Verstößen gegen die eheliche Treuepflicht, die nicht mit besonderen zusätzlichen, gegen die Pesönlichkeit des Ehepartners gerichteten Verhaltensweisen einhergehen, ist ein über das Recht auf Scheidung hinausgehender (materieller) Ersatz auch psychischer Schäden iS eines "Schmerzengeldes für verlorene Liebe" zu verneinen. Der Ehepartner, der von einer Eheverfehlung des anderen erfährt, hat es vielmehr in der Hand, die Ehe und damit den Leidenszustand, der durch die Untreue des anderen und die damit verbundene Demütigung hervorgerufen wird, durch Einbringung einer Scheidungsklage zu beenden."
Meinem Mandanten muss ich leider sagen, dass dieses Urteil wohl umsomehr für eine Ex-Lebensgemeinschaft gelten muß.
Man sieht aber an der Formulierung, dass sich der OGH eine Hintertüre offen hält ("...die nicht mit besonderen zusätzlichen ...Verhaltensweisen einhergehen..:"). Die Rechtssprechung ist in diesem Bereich stark im Fluss.
Dass allerdings schon einmal jemand den "Leidenszustand" durch Einbringung der Klage beendet hat, wäre mir neu. Üblicherweise wird das Leiden im Laufe des Scheidungsverfahrens vorerst eher intensiver.

Montag, Juni 14, 2004

Amtsdeutsch II

Erfolgreiche Filme haben meistens auch einen 2. Teil, daher der Schlusssatz aus dem schon zitierten Schreiben: "Nach Abschluss der vorstehenden Erhebungen werde ich ergänzend mit meinem Mandanten Rücksprache halten und Ihnen sodann umgehend die entsprechende Rückantwort zur Zumittlung bringen"
2. Teile sind nicht immer schlechter !

Grönemeyer

Einen vergnüglichen Abend bei einem Grönemeyer-Konzert habe ich am Samstag verbracht. Wen eine Konzertkritik interessiert, der wird hier bestens bedient.
Die Veranstalter hatten offenbar eine gute Haftpflichtversicherung. Der Weg von den Parkplätzen zum Festivalgelände war absolut unbeleuchtet und hat über eine nicht gerade wimbledon-reife Wiese geführt. Wenn sich ein Besucher hier eine Verletzung zugezogen hätte, wäre die Haftung klar gewesen. Einerseits aus einem Vertragsverhältnis (umso mehr, als auch für das Parken auf der Wiese zu zahlen war), andererseits aber auch schon, da ein "Verkehr eröffnet" wurde, den der Veranstalter sicher zu gestalten hat (Ingerenzprinzip: Derjenige, der im Verkehr eine Gefahrenquelle schafft oder in seiner Sphäre bestehen lässt, hat andere Verkehrsteilnehmer im Rahmen des Zumutbaren vor Gefahren zu schützen).
Da der An- und Abmarsch jeweils 30min gedauert hat, hatte ich ja genug Zeit mir darüber den Kopf zu zerbrechen...

Freitag, Juni 11, 2004

Schönes Wochenende

Ich werde es auf der heimatlichen Baustelle verbringen.
Am Montag vielleicht mehr darüber...

Amtsdeutsch

Eigentlich bin ich ja heute gar nicht in der Kanzlei, aber ein Schriftsatz hat mich doch zu einer Kurzvisite gezwungen.
Nebenbei habe ich die Post durchgesehen und bin auf folgendes Juwel gestoßen: Ein Anwalt schreibt mir: "In vorangeführter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.6.2004 und erlaube mir vorweg zur Festhaltung zu bringen, dass mein Mandant interessiert wäre, dass das Bringungsrecht in der von Ihnen beschriebenen Modalität einer Verbücherung zugeführt wird."
Schön, wie einfach und verständlich das formuliert ist. Wobei ich da durchaus selbstkritisch bin; Wenn ich manchmal meine Briefe nach einer gewissen Zeit lese, kommt mir ebenfalls hie und da das Grauen. Also lieber Kollege, nichts für ungut und bei allernächster Gelegenheit werde ich vor der eigenen Türe kehren.

Mittwoch, Juni 09, 2004

Novelle zum Straßengesetz

Es gibt in Niederösterreich ein Straßengesetz und dazu gab es am 19.7.2002 eine Novelle, über die ich gerade im Zuge einer Vertragserrichtung gestolpert bin. Meinen geneigten Lesern (soweit es solche gibt) möchte ich eine der Neuerungen nicht vorenthalten:
Artikel I Ziffer 13 lautet: Im § 8 Abs 2 wird das Wort "Straße" durch das Wort "Straße" ersetzt.
Also bitte, da soll noch wer behaupten, unseren Gesetzgebern fehlt der Reformwille !

Europawahlen

Noch was von einem "Ausflug" gestern, nämlich zum Bezirksgericht Baden. Auf der Strecke ist mir zweimal ein Wahlplakat für die Wahlen zum Europäischen Parlament ins Auge gestochen.
Unter dem kompetent lächelnden Gesicht des Wahlwerbers steht folgender Slogan: "Jetzt erst recht".
Was heißt das eigentlich und wie kann jemand glauben, dass man ihn deswegen wählen wird. Sollte dazu jemand einen Einfall haben, bitte erleuchtet mich.

Kühe in der Nachbarschaft

Ich war gestern Nachmittag bei einer sehr sympatischen älteren Dame, die Probleme mit dem Nachbarn hat, genauer gesagt mit seinen Kühen, die angeblich ihren Zaun beschädigen. Eher ein schadenersatzrechtliches Problem.
Nichtsdestotrotz habe ich mir bei der Gelegenheit nochmal das Bundesgesetzblatt I 91/2003 (Zivilrechtsänderungsgesetz 2004) durchgelesen. Darin erfahren ja die Nachbarrechte eine doch erhebliche Änderung. Diese tritt mit 1.7.2004 in Kraft.
Unter anderem kann sich ein Nachbar nun dagegen wehren, dass ihm Pflanzen vom angrenzenden Grundstück Licht und Luft entziehen, soweit dies zu einer "unzumutbaren Beeinträchtigung" führt (§ 364 ABGB) Bevor aus diesem Grund jedoch das Gericht angerufen wird, muss eine "Außergerichtliche Streitbeilegung" versucht werden.
Meine tägliche Erfahrung sagt mir allerdings, dass es den Kontrahenden bei solchen Streitigkeiten eher selten um die Sache selbst, sondern viel öfter um den Streit an sich geht. (Wäre es sonst zu erklären, dass man zB um einen 1m breiten und 15m langen Streifen kämpft, der noch dazu aufgrund seiner Hanglage gar nicht zu bewirtschaften ist ?)
Man wird sehen, ob die Änderung nicht zu einem mehr an Auseinandersetzungen führt, die noch dazu wahrscheinlich im Schnitt auch teuer sein werden.
Aber noch ein Satz aus dem §364 ABGB neu: "Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen."
Damit sind natürlich meine Bedenken wie weggewischt...

Dienstag, Juni 08, 2004

Rollenspiel

Eine ältere Entscheidung (OGH 26.2.2003, 3Ob 221/02z) von der ich schon bei einem Seminar gehört habe, ist jetzt auch veröffentlicht (ZVR 2004/45).

Bei einem Selbsterfahrungsseminar stellte die Klägerin den Tod dar und sollte der Beklagten klar machen, dass es kein Entrinnen geben würde, jeder müsse letztlich sterben. Dazu sollte nonverbal ausgedrückt werden, was "aus der Tiefe der Seelen hervorkommt".
Der Tod drängte die arme Seele mit ausladenden Bewegungen zurück. Diese versuchte zu flüchten, doch der Tod war unerbittlich und drängte sie immer weiter zurück. In einem letzten Aufbäumen ging aber plötzlich die arme Seele (und später Beklagte) auf den Tod los, packte ihn am Oberarm, riss ihn zu Boden und fügte ihm eine schwere Knieverletzung zu.
Hiezu der OGH:"Das Zubodenwerfen des Teilnehmers eines psychotherapeutischen Seminars durch einen anderen ist bei einem Rollenspiel, bei dem zwar körperliche Berührungen vorkommen, Aggressionen aber eher selten sind und nur in milder Form vorkommen, nicht zu erwarten. Eine derartige Tätlichkeit ist daher nicht vom Grundkonsens der Teilnehmer gedeckt."
Entsprechend wurde die beklagte zu Schadenersatz verurteilt.
Nur ein Etappensieg gegen den Tod also; Wie es nunmehr um die geistige Verfassung der armen Seele steht, ist nicht dokumentiert.

Montag, Juni 07, 2004

Preisfrage

Was ist das zweite Ergebnis, das man bei Google auf "OGH" bekommt (Auch wenn man eigentlich dahinter den Obersten Gerichtshof vermutet) ?
Der Versuch zahlt sich aus Google

Ideen - Geber

Jemand soll zu Beginn des Blogs nicht unerwähnt bleiben. Der Kollege aus Deutschland, der selbst einen sehr informativen/witzigen Blog unterhält und mich auf diese Fährte gelockt hat.
Nachzulesen unter law blog
Danke Herr Kollege

Schnelle Antwort

Manche Versicherungen sind eben schneller; Und überhaupt: Wer schnell hilft, hilft doppelt.
Ich habe heute um 7.33 ein Email an die Allianz Versicherung geschickt. Mit zwei ganz konkreten Fragen zu einem bestimmten Verkehrsunfall.
Um 7:44 habe ich folgende Antwort erhalten:"Vielen Dank für Ihre Email Nachricht. Wir sind um die rasche Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht"
Na bitte, das freut einen doch, wenn ich auch das Gefühl nicht los werde, dass die Antwort automatisch erstellt ist.
Mal sehen, ob die Allianz auch einen Anrufbeantworter hat...