Freitag, Dezember 03, 2004

Wahrheitsbeweis im Priesterseminar

Der Kurier berichtet über das Verfahren, das der Regens und Subregens des inzwischen geschlossenen Priesterseminars in St. Pölten, gegen die Zeitschrift profil angestrengt haben. Leider bleibt bei dem Artikel im Dunklen, ob es sich um einen Schadenersatzprozess (§ 1330 ABGB), oder um ein Strafverfahren wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) handelt.
Schadenersatz kann ich mir nicht recht vorstellen, weil Voraussetzung hier ja ein belegter wirtschaftlicher Schaden ist, der beiden wahrscheinlich nicht entstanden ist.
Handelt es sich tatsächlich um ein Strafverfahren wegen übler Nachrede, haben die beiden wahrscheinlich den § 112 StGB nicht ernst genug genommen. Der läßt nämlich dem Beschuldigten die Möglichkeit den Wahrheitsbeweis anzutreten. Wenn man den Artikel so liest, hat man den Eindruck, dass dieser Beweis bisher ganz gut gelingt.