Freitag, Juni 18, 2004

Magister

Es ist ja ein weit verbreitetes Klischee, dass der Österreicher an sich etwas titelverliebt ist. Kurz gesagt: Es stimmt noch immer.
Gestern habe ich einen mir schon seit Jahren bekannten Gerichtsbeamten gebeten mir ein Dokument zu mailen. Das hat er auch umgehend gemacht und mich höflich mit "Sehr geehrter Herr Doktor !" angesprochen. (Ein Wiederholungstäter - am Telefon korrigiert er sich hie und da auf "Magister")
Ich oute mich: Ich bin nur Magister.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist es seit vielen Jahren nicht mehr erforderich das Doktorat zu machen um Rechtsanwalt zu werden. Wir lassen den Titel bei unserer Korrespondenz inzwischen weg. Ich glaube nicht, dass er schon jemandem abgegangen ist. Mir jedenfalls nicht.

3 Comments:

At 6:11 PM, Anonymous Anonym said...

Das Interessante dabei ist aber, dass in Österreich der akademische Titel rechtlich gesehen Bestandteil des Namens wird. Deshalb muss er auch im Pass und anderen Dokumenten immer zusammen mit dem Nachnamen aufscheinen.

Auch bei offiziellen Unterschriften, soweit ich das verstehe, gilt die Unterschrift nur, wenn der Titel dabei ist, denn ansonsten wäre es ja nicht dieselbe Person (rechtlich gesehen).

Einfach gesagt, ist der volle und offizielle Nachname von Herrn Mag. Peter Müller wie folgt: Mag. Müller.

Ich glaube, das gibt es nur in Österreich.

MfG
Werner George Patels, M.A., C.Tran., C.Conf.Int.
Kanada (wo die Titeln erst nach dem Namen kommen ;-) )

 
At 1:51 PM, Anonymous Anonym said...

Auch wenn's noch so oft behauptet wird, wird diese Urban Legend dadurch nicht wahrer. Wer ein Hochschulstudium absolviert, erwirbt damit ein paar Rechte (das Recht diesen Titel zu führen, von Behörden damit angesprochen zu werden udgl.) aber keine diesbezüglichen Pflichten.

Wer will, kann seinen Titel verheimlichen, es besteht keinerlei Verpflichtung ihn irgendwo eintragen zu lassen, und ganz sicherlich wird er auch nicht Bestandteil des Namens.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher diese Aufassung kommt.

 
At 1:14 PM, Anonymous Anonym said...

Es ist völlig richtig, dass man nicht verpflichtet ist, seinen Titel irgendwo eintragen zu lassen. Man DARF ihn verwenden. Als ich vor einigen Jahren meinen neuen Pass beantragte, hatte ich die Wahl, meinen Magister-Titel eintragen zu lassen - vorausgesetzt, ich bringe den Hochschul-Bescheid. Und wenn nicht, dann steht eben kein "Mag." im Pass.
Es wäre aber echt interessant, woher das Hirngespinst kommt, dass der Titel Bestandteil des Nachnamens ist...

 

Kommentar veröffentlichen

<< Home