Juristisches und Sonstiges
Was einem Anwalt so nebenbei auf- und einfällt
Montag, Dezember 13, 2004
Freitag, Dezember 10, 2004
Guter Vorsatz
This one is easy, and should be on all of our "to do" lists everyday. Think about that one person who helps you the most to do what you do (for me, it is my secretary Janelle). Go to that person today and thank them.
(the [non]billable hour)
Donnerstag, Dezember 09, 2004
Hoheitlich
Der OGH hatte sich mit einem wirklich tragischen Sachverhalt zu beschäftigen.
Im Rahmen einer Sportwoche absolvierte ein damals 16-jähriger einen Kajak-Kurs. Bei den vorausgehenden Schwimmübungen verhängte er sich mit der Schwimmweste am Grund, wurde unter Wasser gezogen und wäre fast ertrunken.
Dabei erlitt er eine Gehirnschädigung, die ihn, neben dadurch ausgelösten körperlichen Behinderungen, auf das geistige Niveau eines 3-jährigen zurückgeworfen hat.
Geklagt hat er die Betreiber der Kajak-Schule, die von seiner Schule beauftragt wurden den Kurs durchzuführen. Es hätten die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgereicht, es sei eine ungeeignete Stelle für diese Übungen gewählt worden, etc.
Der OGH hat die Klage in seiner Entscheidung 1Ob 296/03s zurückgewiesen und die Verfahren der ersten beiden Instanzen für nichtig erklärt.
Der Kläger hatte übersehen, dass die Leiter der Kajak-Schule in diesem Fall als Bundesorgane tätig werden und daher gemäß Amtshaftungsgesetz ein Direktanspruch nicht bestehen kann.
Die entscheidende Passage der Entscheidung lautet wie folgt:
Gemäß § 44a SchUG kann die Beaufsichtigung von
Schülern in der Schule, bei Schulveranstaltungen
oder schulbezogenen Veranstaltungen auch durch
andere geeignete Personen als durch Lehrer oder
Erzieher erfolgen,wenn dies zur Gewährleistung der
Sicherheit für die Schüler erforderlich und im
Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Schule
zweckmäßig ist. Diese Personen werden funktionell als
Bundesorgane tätig. Der Winter kommt bestimmt
Und wer sich mit dem Gedanken trägt einen Schlepplift zu errichten, der sollte sich BGBl II 464/2004 nicht entgehen lassen.
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Bau und den Betrieb von Schleppliften (Schleppliftverordnung 2004 – SchleppVO 2004)
Skination Österreich.
Dienstag, Dezember 07, 2004
Weltreise über 15 km
Am 29.10.2004 habe ich ein Schreiben an eine Klientin abgeschickt. Heute (7.12.2004) ist der Brief zurückgekommen, mit dem Vermerk, dass die Empfängerin verzogen ist. Und zwar:" Laut Auskunft des Meldeamtes und des Hauswartes vom 11.11.2004 verzogen."
Daraus schließe ich, dass die Zustellung jedenfalls nicht vor dem 11.11. 2004 versucht wurde, was angesichts einer Luftlinie von ca. 15 km zwischen Kanzlei und Bestimmungsort doch überrascht. Der Rückweg scheint aber für meinen armen Brief auch nicht viel einfacher gewesen zu sein.
Pisa
Bis vor kurzem ist uns dazu ja nur der schiefe Turm eingefallen. Seit einigen Tagen löst dieses Wort Haare-Raufen und Wehklagen bei österreichischen (und soweit ich verfolgt habe, auch bei deutschen) Bildungspolitikern hervor.
Wer sich die Fragen ansehen und über seine "Lesekompetenz" mehr erfahren will, sollte hier weiterlesen.
Schwere gewerbsmäßige Vermittlung von Seitensprüngen
Der ORF berichtet über ein Brüderpaar, dass mit der Vermittlung von Seitensprüngen Geld verdient hat. Nur die Seitensprünge sind ausgeblieben und daher ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Ein bis zehn Jahre erwarten die findigen Unternehmer (Schwerer gewerbsmäßiger Betrug).
Konvent
Große Vorhaben mit vielen Köchen erleiden das selbe Schicksal, wie der sprichwörtliche Brei. Die Presse berichtet darüber, dass der Österreich Konvent verlängert wurde, da eine Einigung auf einen Verfassungsentwurf (oder darüber, ob ein solcher überhaupt erstellt werden soll) nicht möglich war.
Never ending story...
Montag, Dezember 06, 2004
Freitag, Dezember 03, 2004
Wahrheitsbeweis im Priesterseminar
Der Kurier berichtet über das Verfahren, das der Regens und Subregens des inzwischen geschlossenen Priesterseminars in St. Pölten, gegen die Zeitschrift profil angestrengt haben. Leider bleibt bei dem Artikel im Dunklen, ob es sich um einen Schadenersatzprozess (§ 1330 ABGB), oder um ein Strafverfahren wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) handelt.
Schadenersatz kann ich mir nicht recht vorstellen, weil Voraussetzung hier ja ein belegter wirtschaftlicher Schaden ist, der beiden wahrscheinlich nicht entstanden ist.
Handelt es sich tatsächlich um ein Strafverfahren wegen übler Nachrede, haben die beiden wahrscheinlich den § 112 StGB nicht ernst genug genommen. Der läßt nämlich dem Beschuldigten die Möglichkeit den Wahrheitsbeweis anzutreten. Wenn man den Artikel so liest, hat man den Eindruck, dass dieser Beweis bisher ganz gut gelingt.
Donnerstag, Dezember 02, 2004
Videoüberwachung
Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sollen die Möglichkeiten der Exekutive zum Einsatz elektronischer Hilfsmittel drastisch erhöht werden. (via kurier.at)
Gestern habe ich auf Ö1 einen Satz gehört, der zwar in einem etwas anderen Zusammenhang stand, der mir aber auch zu diesem Thema zu passen scheint:"Es liegt in der Natur einer Sache, dass man sie sowohl sinnvoll einsetzen als auch mißbrauchen kann."
Ein Adventkalender
Herwig Hauser (Institut für Mathematik der Uni Innsbruck) hat einen etwas anderen Adventkalender veröffentlicht.
Darüber berichtet ORF.at.